AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhaus Eichhörnchen


1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen mit

* der Buchungsbestätigung des Mieters und

* der Reservierungsbestätigung/ Rechnungslegung des Vermieters.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet. Die Ferienwohnung darf nur mit der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Personenzahl und den darin benannten Mietern belegt werden.


2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Abfall, Wäsche) enthalten.

Verbrauchsmaterialien (Toilettenpapier, Spülmaschinentabs u.s.w.) werden für den Erstbedarf zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gehende Bedarfe werden durch den Mieter eigenständig beschafft.

Andere kostenpflichtige Zusatzleistungen, deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt ist, werden gesondert in Rechnung gestellt.


3. Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150 EURO. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.


4. Anreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter in der Zeit zwischen 15.00 und 18.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Eine Anreise nach 18.00 Uhr kann nur nach Zustimmung durch den Vermieter erfolgen.

Dem Mieter wird ein Schlüssel zum Mietobjekt durch den Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktperson übergeben.

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.


5. Nutzung des Mietobjektes während der Mietzeit

5.1. Pflichten des Mieters:

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen oder Beschädigungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.


5.2. Tierhaltung:

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.


5.3. Hausordnung:

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.

Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Rauchen in den Wohnungen ist verboten.


5.4. Besucher für Mieter:

Der Empfang von Besuchern beim Mieter ist beim Vermieter vorab schriftlich zu beantragen. Der Vermieter kann Besucher genehmigen, jedoch ist eine Besuchsgebühr durch den Mieter zu bezahlen.


6. Abreise

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktperson zwischen 08.00 bis spätestens 10.00 Uhr geräumt übergeben. Bei der Übergabe sind durch den Mieter alle erhaltenen Schlüssel zum Mietobjekt an den Vermieter auszuhändigen. Details der Abreise sind zwischen Mieter und Vermieter spätestens am Tag vor der Abreise zu vereinbaren.

Das Mietobjekt ist in besenreinem Zustand zu versetzen. Der Mieter hat folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Alle Abfälle (inklusive Gelber Sack und Flaschen, …) sind an dem durch den Vermieter benannten Platz abzustellen.


7. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

* Rücktritt bis 60 Kalendertage vor Mietbeginn 30 % (mind. jedoch 25 EURO)

* danach und bei Nichterscheinen 90 % des Mietpreises

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Der Vermieter kann diesen Vorschlag annehmen. Alternativ hat der Vermieter das Recht nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.


8. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung mindestens eine vereinbarte Zahlung (Anzahlung, Restzahlung und ggf. Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns gemäß Punkt 7 verlangen.


9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.


10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).


11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.


12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

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